Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Die Handelsvertretung ist als Vermittlerin tätig und übernimmt die Vermittlung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten.
Der Makler wird für Käufer und Verkäufer tätig. Die dafür zu zahlende Maklerprovision ist jeweils fällig und verdient nach Abschluss eines gültigen Kaufvertrages, für dessen Zustandekommen wir den ursächlichen oder mit ursächlichen Nachweis oder die Vermittlung 
geleistet haben.

Die Provisionen berechnen sich, soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart, wie folgt:
Verkauf / Ankauf berechnet aus dem Gesamtverkaufspreis der Immobilie oder der dinglichen Rechte:
 

  •  bei einem Kaufpreis unter EUR 30.000,00 werden eine pauschale Provision, entsprechend des Umfanges der Tätigkeiten des        Maklers vereinbart.
     
  •  bei einem Kaufpreis über EUR 30.000,00 bis einschließlich EUR 70.000,00 pauschal brutto EUR 5.000,00
     
  •  bei einem Kaufpreis über EUR 70.000,00 bis einschließlich EUR 500.000,00 brutto 7,14 % inkl. Mwst. des Kaufpreises.
     
  • ab einem Kaufpreis über EUR 500.000,00 bis einschließlich EUR 1.000.000,00 brutto 5,95 % inkl. Mwst. des Kaufpreises.
     
  • bei einem Kaufpreis über EUR 1.000.000,00 brutto 3,57 % inkl. Mwst. des Kaufpreises.

Die Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen unserer Auftraggeber. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf.
Alle Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe von Adressen oder Angaben haftet dieser in voller Höhe der Provision.

Die Provision gilt als verdient, wenn  zwischen Verkäufer und Käufer ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird.
Die vereinbarte Provision ist vom Vertragspartner spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss an die Handelsvertretung               Torsten Danders zu zahlen.                                                                                                                                                                                                 
Der Verkäufer verpflichtet sich, uns innerhalb von drei Werktagen zu informieren, wenn Kaufvertrag geschlossen wurde.
Der Nachweis von Objekten erfolgt nur bei vorheriger Unterschrift des Interessenten unter einem Objektnachweis (Provisionsbestätigung).

Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleiben die übrigen Punkte in vollem Umfang wirksam.

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.